Anforderungsermittlung und Grobabgleich nach den schweizerischen VKF-Brandschutzvorschriften (Triage, kein Brandschutzkonzept).
Datenstand: Es gilt die VKF-Vorschriftengeneration BSN 2015 (Revision 2017) — Brandschutznorm 1-15 mit den zugehörigen Richtlinien 10- bis 20-15.
Die technische Vernehmlassung zur Totalrevision ist abgeschlossen. Die politische Vernehmlassung ist für Februar bis April 2027 vorgesehen; die VKF plant die Inkraftsetzung per 1. Oktober 2027. Bis dahin gilt die Brandschutzvorschriften-Generation 2015.
Bis dahin bleibt die 2015er-Generation massgebend. Dieses Tool ist ein Precheck und ersetzt weder das Brandschutzkonzept noch den objektbezogenen Nachweis durch eine akkreditierte Fachperson.
Variante 1
Fluchtwege & Fläche
Zusätzliche QSS-Risikofaktoren
Bestanden
Variante 2
Fluchtwege & Fläche
Zusätzliche QSS-Risikofaktoren
Bestanden
Variante 3
Fluchtwege & Fläche
Zusätzliche QSS-Risikofaktoren
Bestanden
Grenzen dieses Prechecks
Der Precheck bildet die Standardlösungen der VKF-Brandschutzvorschriften (BSN 2015-Generation) ab. Abweichungen davon sind gemäss Artikel 11 der Brandschutznorm nur mit gesondertem Nachweisverfahren zulässig — das prüft dieses Tool nicht.
Die Fassaden-Klassierung (RF1–RF4) ist eine vereinfachte Gesamteinschätzung je Schicht. Die vollständige VKF-Systematik unterscheidet zusätzlich nach Bauteilschicht (Bekleidung, Dämmschicht, Lichtband) und nach klassifizierten Gesamtsystemen (Richtlinie 14-15, Ziffer 3.2.8).
Für viele Baustoffe (insbesondere Dämmstoffe wie EPS, XPS, PIR) hängt die tatsächliche RF-Klasse vom konkreten Produkt, vom Flammschutzmittel und vom geprüften Gesamtsystem ab. Ohne produktspezifisches Prüfzeugnis zeigt dieses Tool «unbekannt/nicht klassiert» statt einer Annahme.
QSS-Risikofaktoren sind nur die wichtigsten Auslöser aus Richtlinie 11-15, Tabelle 3.4.1 — die kantonale Brandschutzbehörde legt die QSS-Stufe objektspezifisch verbindlich fest und kann sie erhöhen oder senken.
Fluchtweg- und Brandabschnittsflächen-Grenzwerte sind Ausgangswerte aus den Standardlösungen; Sonderfälle (z.B. Atrien, Doppelfassaden, gefährliche Stoffe) verlangen eine gesonderte fachliche Beurteilung.
Dieses Werkzeug ersetzt kein Brandschutzkonzept und keinen objektbezogenen Nachweis durch eine anerkannte Brandschutzfachperson oder die zuständige Brandschutzbehörde.
Quelle: VKF-Brandschutzvorschriften (frei zugänglich über bsvonline.ch) — Brandschutznorm 1-15 sowie Richtlinien 10-15, 11-15, 13-15, 14-15, 15-15, 16-15. Werte sind eigene, quellenreferenzierte Kurzaufbereitungen, keine Normreproduktion.